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   VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12   

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https://dejure.org/2012,48321
VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12 (https://dejure.org/2012,48321)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2012 - 7 K 656/12 (https://dejure.org/2012,48321)
VG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2012 - 7 K 656/12 (https://dejure.org/2012,48321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 201 BauGB
    Landwirtschaftlicher Betrieb; Ackerbau; Tierarten; Fischzucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 589
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    Insoweit hatte bis dahin hinsichtlich dieser Betriebsformen das Problem bestanden, dass diese zwar einerseits traditionell zur Landwirtschaft gerechnet wurden, andererseits aber das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 14.5.1969, BVerwGE 34 S. 1) der Fassung des damals geltenden § 146 BBauG das Erfordernis der unmittelbaren Bodenertragsnutzung entnommen und sich deshalb gehindert gesehen hatte, die (mit dem natürlich vorhandenen Nahrungsangebot des Gewässers betriebene) Fischzucht unter den Begriff der Landwirtschaft zu fassen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 14.5.1969, BVerwGE 34, 1; Beschl. v. 20.7.1971, Buchh. 406.11 § 146 BBauG, Nr. 1) zur Rechtslage vor der erst 1987 erfolgten ausdrücklichen Anknüpfung des Gesetzgebers an die eigene Futtergrundlage (vgl. Gesetz über das Baugesetzbuch v. 8.12.1986, BGBl I, S. 2191) entschieden hat, wurde der Begriff der Landwirtschaft bereits zuvor zentral durch das Merkmal der "unmittelbaren Bodenertragsnutzung" bestimmt.

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    Jedoch sei nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 22.11.1985, BauR 86 S. 188) in aller Regel das Gewicht der Privilegierung höher zu veranschlagen.
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    Dies habe auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 4.7.1980, BauR 1980 S. 446) so verstanden, wenn es ausführe, dass es an jedem Anhaltspunkt dafür fehle, dass mit der Neufassung der Vorschrift mehr als eine Erweiterung auf Betriebe der Berufsimkerei und Binnenfischerei habe erreicht werden sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2012 - 8 S 1370/11

    Bauvorbescheid für Windenergieanlage; Ziel der Raumordnung; Vorranggebiet für

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    Der Umstand, dass sich die streitgegenständliche Vorbescheidsfrage nur auf einzelne Tatbestandsmerkmale der genannten bauplanungsrechtlichen Vorschriften bezieht, ist unschädlich (vgl. Niere in: Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, Stand: Januar 2012; § 63 Rz. 26, auch VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2012, 8 S 1370/11, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1988 - 5 S 2611/87

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    Dieser entwicklungsoffenen Zwecksetzung der Bestimmungen entspricht es, wenn der VGH Mannheim (Urt. v. 25.3.1988, NVwZ-RR 1989 S. 8) für die Zulassung einer Zeburinderzucht nicht nach der Tierart fragt, sondern auf die ausreichende Futtergrundlage abstellt, bzw. wenn das OVG Bremen (Urt. v. 14.1.1986, BRS 46 Nr. 77) eine Chinchillazucht als grundsätzlich für eine Privilegierung geeignet ansieht.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1984 - 1 A 103/82

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Forellenproduktion im Außenbereich

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    In diesem Zusammenhang führt auch das von der Beklagten erwähnte Urteil des OVG Lüneburg (v. 27.2.1984, BRS 42 Nr. 88) zu keinem anderen Ergebnis: Zwar wird dort ausgeführt, dass die Errichtung von Hälterbecken für eine Forellenproduktion nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig sei, da der geplante Betrieb kein landwirtschaftlicher Betrieb sei.
  • OVG Bremen, 14.01.1986 - 1 BA 36/85

    Bauvorhaben; Außenbereich; Landwirtschaftlicher Betrieb; Wohnhaus

    Auszug aus VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12
    Dieser entwicklungsoffenen Zwecksetzung der Bestimmungen entspricht es, wenn der VGH Mannheim (Urt. v. 25.3.1988, NVwZ-RR 1989 S. 8) für die Zulassung einer Zeburinderzucht nicht nach der Tierart fragt, sondern auf die ausreichende Futtergrundlage abstellt, bzw. wenn das OVG Bremen (Urt. v. 14.1.1986, BRS 46 Nr. 77) eine Chinchillazucht als grundsätzlich für eine Privilegierung geeignet ansieht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15

    Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines

    Nach der Novellierung des BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 23.09.2004 (BGBl I, S. 2414) sollte der "Strukturwandel in der Landwirtschaft" gefördert werden (vgl. BT-Drs. 15/2250, S. 33), was auch die Nutzung neuer Produktionsmöglichkeiten - bei unmittelbarer Bodenertragsnutzung - einschließen sollte (VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2012, 7 K 656/12, NVwZ-RR 2013, m. w. N.; vgl. auch VG Darmstadt, Urt. v. 19.03.2015, 7 K 923/12.DA, Juris).
  • VG Schleswig, 04.06.2013 - 2 A 29/12

    Verpflichtung zur Änderung der Rechtsgrundlage der erteilten Baugenehmigung;

    Seine Auffassung, dass die Fisch- und Krustentierzucht auch in künstlichen Becken Tierhaltung im Sinne des § 201 BauGB sei und den Begriff der Landwirtschaft ausfülle, sofern der Nachweis erbracht werde, dass - wie es bei ihm der Fall sei - das für die Tierhaltung notwendige Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werde, habe jüngst auch das Verwaltungsgericht Hamburg in einer Entscheidung vom 28. November 2012 (7 K 656/12) bestätigt.
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